Allgemeine Geschäftsbedingung für die Reparaturen

Für die Reparatur

Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf

I. Auftragserteilung
1. Im Reparaturauftrag sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der
voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. 2-Rad Jessen ist ermächtigt, Unteraufträge zu erteilen.
3. Zur Reparatur übergebene Gegenstände werden nur gegen Vorlage des Reparauftrages
ausgehändigt.

II. Preisangaben und Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt 2Rad Jessen im Reparaturauftrag auch die
Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
Preisangaben im Reparaturauftrag können auch durch Verweisung auf die in Frage
kommenden Positionen der bei 2Rad Jessen ausliegenden Preise erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen
Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die verwendeten Einbau-/Ersatzteile
jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. 2-Rad Jessen ist
an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
3. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem
Auftraggeber berechnet, wenn kein Auftrag auf der Grundlage des Kostenvoranschlages
erteilt wurde.
4. 2Rad Jessen ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen.

III. Fertigstellung
1. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung bzw. eine erhebliche Kostenmehrung ein, hat der Auftragnehmer unter Angabe der Gründe, einen neuen Fertigstellungstermin bzw. einen neuen Kostenvoranschlag zu nennen.Unter den Begriff Änderungen und Erweiterungen fallen auch Gegebenheiten bzw. Umstände, die bei der Reparaturannahme nicht eindeutig erkennbar waren.

2. Wenn 2Rad Jessen den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdruch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. 2-Rad Jessen ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den der Auftraggeber erfolgt im Betrieb von 2Rad Jessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 2 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Bei nicht rechtzeitiger Abholung setzt 2Rad Jessen dem Auftraggeber eine Nachfrist per Brief an die letzte bekannte Adresse. Nach Ablauf der Nachfrist gerät der Auftraggeber in Abnahmeverzug. Die Haftung von 2-Rad Jessen für den Reparaturgegenstand erlischt.

2. Bei Abnahmeverzug kann 2Rad Jessen die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen von 2Rad Jessen auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers (separate Preisliste liegt auf).

3. Wird der Reparaturgegenstand 2 Wochen nach der zuletzt gestellten Frist nicht abgeholt,erklärt sich der Auftraggeber durch die Kenntnisnahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich damit einverstanden, dass das Eigentum an dem Reparaturgegenstand auf 2Rad Jessen übergeht (§929 Satz 2 BGB). 2Rad Jessen ist sodann berechtigt, den Reparaturgegenstand nach eigenem Ermessen zu verwerten

V. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung sind die Preise für die Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.

2. Wird auf Wunsch des Auftraggebers die Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes vereinbart, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr ( Preisliste liegt auf). Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.

3. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.

4. Beanstandungen des Rechnungsbetrages oder der Werkstattleistung sind spätestens 1 Wochen nach Aushändigung des Auftragsgegenstandes und der Rechnung vorzubringen. Danach gilt der ausgewiesene Rechnungsbetrag als beiderseitig vereinbart.

VI. Zahlung
Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung in bar ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Reparaturrechnung.

VII. Erweitertes Pfandrecht
1. 2Rad Jessen steht wegen seiner Forderung aus dem Auftragverhältnis ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.

2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftraggeber in Zusammenhang stehen

VIII. Verjährung der Haftung für Sachmängel
Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftraggegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.

IX. Haftung
Bei durch 2-Rad Jessen verursachten Schäden haftet diese - soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden - beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet 2Rad Jessen nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von 2Rad Jessen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

X . Eigentumsvorbehalt
2-Rad Jessen behält sich das Eigentum bis zur vollständigen, unanfechtbaren Bezahlung vor.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Kelheim.

2Rad Jessen, Thomas Jessen,
Schäfflerstr. 12, 93309 Kelheim
Umsatzsteuer-Identnummer: DE128698590

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